Wenn Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Als förderfähig gelten Menschen, die seit vielen Jahren keine Arbeitsstelle finden und Bürgergeld bekommen. Hier können Sie die Zuschüsse direkt online beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu