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Teilhabe am Arbeitsmarkt

Landratsamt Oberallgäu

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Als förderfähig gelten Menschen, die seit vielen Jahren keine Arbeitsstelle finden und Bürgergeld bekommen. Hier können Sie die Zuschüsse direkt online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu