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Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Landratsamt Oberallgäu

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich manche Ausgaben erstatten lassen. Das gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen. Diese Förderung stammt aus dem sogenannten Vermittlungsbudget. Hier können Sie die Leistung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu