Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich manche Ausgaben erstatten lassen. Das gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen. Diese Förderung stammt aus dem sogenannten Vermittlungsbudget. Hier können Sie die Leistung online beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu