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Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Landratsamt Oberallgäu

Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und sind gerade in einer schwierigen Lebenslage, weil Sie zum Beispiel keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz finden? Dann kann Ihnen die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen helfen. Sie können die Förderung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Oberallgäu