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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt entsprechend der §§ 11, 12 der TrinkwV angezeigt werden. Folgende Arten können mit diesem Onlinedienst angezeigt werden:

• Zentrale Wasserversorgungsanlage 
• Dezentrale Wasserversorgungsanlage
• Eigenwasserversorgungsanlage
• Mobile Wasserversorgungsanlage • Gebäudewasserversorgungsanlage (und mögliche Nichttrinkwasseranlagen)
• Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm