Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt entsprechend der §§ 11, 12 der TrinkwV angezeigt werden. Folgende Arten können mit diesem Onlinedienst angezeigt werden:
• Zentrale Wasserversorgungsanlage
• Dezentrale Wasserversorgungsanlage
• Eigenwasserversorgungsanlage
• Mobile Wasserversorgungsanlage • Gebäudewasserversorgungsanlage (und mögliche Nichttrinkwasseranlagen)
• Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen