Sie können folgendes einreichen:
- Neugenehmigungen (§ 4 BImSchG)
- Vorbescheid (§9 BImSchG)
- Änderungsgenehmigung (§ 16 Abs. 1 BImSchG)
- Änderungsgenehmigung (§ 16 Abs. 2 BImSchG)
- Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG)
- Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (§ 8a BImSchG)
Für die Vollständigkeit der Antragsunterlagen wird eine vorherige Abstimmung mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim empfohlen.