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Waffenrecht | Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige hier vornehmen.

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