Im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung sind alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm (in 1 m Höhe gemessen) und alle mehrstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm geschützt. Ist die Fällung, ein stärkerer Rückschnitt der Baumkrone oder ein Eingriff in den Wurzelbereich eines geschützten Baumes erforderlich, ist ein schriftlicher Antrag an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg zu richten.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Bamberg