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Anzeige einer Veranstaltung nach § 47 VStättV

Landratsamt Weilheim-Schongau

Sie können eine Veranstaltung gem. § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Weilheim-Schongau