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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Landratsamt Rosenheim

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim