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Auszahlungsanträge im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung

Sie können Auszahlungsanträge für eine bewilligte Förderleistung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern