Logo Bayernportal

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießständen

Sie können für Ihr Kind eine Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis zum sportlichen Schießen auf genehmigten Schießstätten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen