Sie können den Umtausch des EU-Kartenführerscheins online beantragen.
Alle in der EU ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen einheitlichen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ältere Kartenführerscheine (1999–2013) sind je nach Ausstellungsjahr stufenweise umzutauschen.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch – die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig, eine ärztliche Untersuchung oder Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Der Pflichtumtausch kann online beantragt werden, ein Besuch der Führerscheinstelle ist nicht nötig.