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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen