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Antrag auf Befreiung gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

Stadt Bayreuth

Mit diesem Antrag können Sie sich gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz befreien lassen: Fällen, Abschneiden, auf den Stock setzen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Bayreuth