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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für Handelsvertreter

Landratsamt Nürnberger Land

Als Handelsvertreter*in können Sie eine Ausnahmegenehmigung online beantragen, falls Sie schwere oder sperrige Muster bei Kundenbesuchen präsentieren müssen und diese nicht zu Fuß transportieren können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Nürnberger Land