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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für Handelsvertreter

Landratsamt Nürnberger Land

Als Handelsvertreter*in können Sie eine Ausnahmegenehmigung online beantragen, falls Sie schwere oder sperrige Muster bei Kundenbesuchen präsentieren müssen und diese nicht zu Fuß transportieren können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land