Logo Bayernportal

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung (GewO) für gewerbsmäßige Schaustellungen von Personen

Landratsamt Weilheim-Schongau

Sie könne eine Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung (GewO) für gewerbsmäßige Schaustellungen von Personen online beantragen. Sie können den Antrag online ausfüllen, mit BayernID auch online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau