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Antrag zur Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen

Sie können eine Ausnahmebewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz hier online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales