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Aufenthaltserlaubnis - Verpflichtungserklärung

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen