Sie können die Anzeige eines Erdaufschlusses, Bohranzeige für Errichtung von Grundwassermessstellen, Anzeige eines Garten- oder Brauchwasserbrunnens gem. § 49 Abs. 1 WHG, Art. 30 BayWG online übermitteln.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landsberg am Lech