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Antrag auf Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen nach § 63 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihren Antrag schnell und unkompliziert übermitteln. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung.

  • Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.