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Meldung ZUGANG geschützter Wirbeltiere

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Sie können die Meldungnach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutz über den Zugang besonders geschützter Wirbeltiere online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.