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Erwerbsberechtigung für Schusswaffen/Schalldämpfer

Landratsamt Kelheim

Sie können den Antrag auf Erteilung/Änderung/Ergänzung einer Erwerbsberechtigung für Schusswaffen/Schalldämpfer (§10 Abs. 1 WaffG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kelheim