Bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 66 Jahre plus 2 Jahre erreicht haben, können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen. Das gleiche gilt für alleinstehende Personen bis 14 Jahren.
Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg