Logo Bayernportal

Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten nach Art. 72 BayBO

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Sie können die Anzeige für die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baus online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen