Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Fiktionsbescheinigung vom Ausländeramt haben, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg