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Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle