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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen (§ 2 Abs. 2 TrinkwV) und Nichttrinkwasseranlagen (§ 12 TrinkwV)

Landratsamt Hof

Wenn Sie eine Trinkwasser- oder Nichttrinkwasseranlage (nach § 2 Abs. 2 bzw. § 12 TrinkwV) anzeigen oder eine Änderung im Betrieb der Anlage melden möchten, können Sie unser Onlineformular nutzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof