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Waffenbesitzkarte für Vereine/Brauchtumsschützen

Landratsamt Kelheim

Sie können den Antrag auf Erteilung/Änderung/Ergänzung einer Waffenbesitzkarte für Vereine/Brauchtumsschützen (§10 Abs. 2 und §16 WaffG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kelheim