Mit dieser Abfrage kann ermittelt werden, welche Anwesen förderfähig sind. Je nach Lage zur Hauptverkehrsstrasse sind nicht alle Gebäudeteile gleich lärmbelastet. Inwiefern die Fördervoraussetzungen für sämtliche Räume bzw. Wohnungen des Anwesens erfüllt sind, kann erst im Rahmen der Antragsprüfung abschließend festgestellt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg