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Schallschutzfensterprogramm - Abfrage Förderfähigkeit

Stadt Nürnberg

Mit dieser Abfrage kann ermittelt werden, welche Anwesen förderfähig sind. Je nach Lage zur Hauptverkehrsstrasse sind nicht alle Gebäudeteile gleich lärmbelastet. Inwiefern die Fördervoraussetzungen für sämtliche Räume bzw. Wohnungen des Anwesens erfüllt sind, kann erst im Rahmen der Antragsprüfung abschließend festgestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg