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Selbstauskunft

Stadt Dorfen

Mit diesem Dienst können Sie unentgeltlich eine Selbstauskunft bei Ihrer Meldebehörde anfordern. Die Selbstauskunft enthält gemäß § 7 BMeldDigiV die zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister. Sie können den Antrag nur für sich selbst stellen, nicht für Familienangehörige oder andere dritte Personen. Nach Bearbeitung des Antrags durch die Meldebehörde finden Sie die angeforderte Selbstauskunft im Postkorb Ihres Nutzerkontos.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Dorfen