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Waffen- und Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung/Änderung/Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 SprengG - Sprengstofferlaubnisschein

Landratsamt Kelheim

Sie können die Erteilung/Änderung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Erwerben, Aufbewahren, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kelheim