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Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau

Regierung von Mittelfranken

Die Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau kann durch die / den Betriebsangehörigen oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken