Logo Bayernportal

Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz

Landratsamt Miesbach

Sie können den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach