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Verlängerungsantrag bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus

Regierung von Unterfranken

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger können die Verlängerung der Bestellung über das 67. Lebensjahr hinaus online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken