Logo Bayernportal

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Landratsamt Eichstätt

Deutsche Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Eichstätt