Logo Bayernportal

Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2

Stadt Dorfen

Sie können die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Dorfen