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Verpflichtungserklärung

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden. Sie können eine Verpflichtungserklärung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt