Logo Bayernportal

Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht

Stadt Dorfen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung zur Gurtanlegepflicht bzw. zur Schutzhelmtragepflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrsordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Dorfen