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Anzeige von Tätigkeiten nach §§ 22 und 26 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Sie können für Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte in Bayern die Tätigkeiten nach §§ 22 und 26 StrlSchG online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Oberbayern