Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 11 (Bayern).
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11
• öffentlicher und staatlich anerkannter privater Gymnasien, 
• Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), 
• Wirtschaftsschulen, 
• Fachoberschulen, 
• Berufsoberschulen und 
• Berufsschulen im Teilzeitunterricht
                    
                 
                
                
                    
                    
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