Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs. Hierzu zählt zum Beispiel die Arzneimittelanwendung oder der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z.B. im Zoofachhandel. Außerdem werden die tierärztlichen Hausapotheken überwacht.