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Antrag auf Feuerbestattung und Feuerbestattungserklärung

Fehlt eine letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, kann die für die Bestattung verantwortliche angehörige Person eine entsprechende Verfügung treffen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rückersdorf