Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) ist ein laufender Zuschuss zur Miete nach den Wohnraumförderungsbestimmungen. Bei diesem Zuschuss handelt es sich nicht um eine Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz, Wohngeld und Zusatzförderung schließen einander jedoch nicht aus, d.h. Sie können ggf. beides beantragen.