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Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete

Stadt Augsburg

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten. Diese kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg