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Anzeige einer Veranstaltung (Art. 19 LStVG) / Antrag auf eine vorübergehende Ausschankerlaubnis (§ 12 GastG)

Stadt Ingolstadt

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses nur vorübergehend betreiben wollen oder eine Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung anzeigen möchten, können Sie hier einen Antrag stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt