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Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"

Landratsamt München

Auch im Landkreis München sind Wohnungen und Häuser durch das Hochwasser zu Schaden gekommen. Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt. Der Antrag für die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude von den Eigentümern gestellt werden.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München