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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

Stadt Erlangen

Sie können die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhallen ach § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 i. V. m. Art. 10 Abs. 1 AGGlüStV online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Erlangen