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Personalmeldung gemäß § 47 Abs. 1 SGB VIII

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagogischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Meldung der zuständigen Aufsichtsbehörde online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm