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Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (form00216)

Landratsamt Starnberg

Sie können für sich Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) online beantragen. Es sind sowohl Erziehungshilfen als auch Eingliederungshilfen in ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Form beantragbar.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Starnberg